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  1. Wie können Firmenkunden oder Privatreisende abrechnen?
  2. Wie kann ich meine Reise stornieren und was muss dabei beachtet werden?
  3. Wie kann ich meine Reise umbuchen und was muss dabei beachtet werden?
  4. Wo erfahre ich, mit welchen Verkehrmitteln man wohin am schnellsten, preiswertesten und sichersten ans Ziel gelangt und wie ich weitere Leistungen am besten buchen kann?
  5. Wieviel Gepäck darf ich für meinen Flug aufgeben ?
  6. Wie kann ich ein Tier im Flugzeug befördern lassen?
  7. Ich nehme Sportgepäck mit, was muss ich dabei beachten?
  8. Für einen wertvollen Gegenstand ziehe ich es vor diesen in der Kabine mitzuführen, was muss ich dafür tun?
  9. Muss ich Sportwaffen anmelden und wenn ja wie ?
  10. Ich plane eine Flugreise während der ich einen oder mehrere Zwischenaufenthalte, so genannte Stop-Overs oder Multistops einlegen möchte und für die einige Strecken oder Termine noch offen sind. Wie kann ich das am günstigsten bewerkstelligen?
  11. Was sollte ich beachten, wenn mein minderjähriges Kind ohne elterliche Begleitung fliegt?
  12. Ich bin in meiner körperlichen Bewegungsfreiheit oder Verfassung beeinträchtigt und benötige unter Umständen beim Ein- und Aussteigen sowie während des Fluges Unterstützung, wie kann das am einfachsten erfolgen?
  13. Ich erwarte in einigen Wochen die Geburt meines Babys und möchte vor dieser mit dem Flugzeug verreisen, muss ich dabei etwas beachten?
  14. Wie viel Minuten vor Abflug muss ich am Check in erscheinen und wie erfahre ich vorher, dass mein Gepäck zum Zielflughafen durchgecheckt wird?
  15. Was ist ein CVC- Code bzw. CVV- Code?
  16. Was bedeutet "Punkte" sammeln bzw. wie kann ich Rückvergütungspotenziale von Fluggesellschaften, Mietwagenfirmen oder der Bahn nutzen?
  17. Was bedeutet eine unverbindliche Vorabreservierung oder Option, welchen Sinn machen diese und wie sind die Voraussetzungen?
  18. Wie und wann bekomme ich meine Reiseunterlagen?
  19. Wie geht man die Planung einer größeren Reisegruppe von Jugendlichen an?
  20. Ich suche nach einem bestimmten Hotel und bin unsicher darüber wie ich an die beste Rate komme, wie können Sie mir am einfachsten weiterhelfen?

1.) Wie können Firmenkunden oder Privatreisende abrechnen?

Antwort:

Travel & Leisure akzeptiert alle gängigen Kreditkarten wie VISA, AMEX, MASTER, AIR-PLUS und weitere. Sofern vom gebuchten Veranstalter, der Fluggesellschaft, der Mietwagenfirma oder dem Hotel nicht anders vorgesehen, stellen wir bei allen Abrechnungsarten einen detaillierten eigenen Rechnungsbeleg nach Ihren Anforderungen. Sollte eine Abrechnung direkt durch den Leistungsträger nach dessen Zahlungsbedingungen notwendig sein, so werden Sie darüber vorab in formiert. Einen Abrechnungsbeleg erhalten Sie in dem Fall vom Leistungsträger selbst. Auf Zahlungsarten der Leistungsträger besteht kein Einfluss bzw. nur beschränkte Einflussnahme auf die Form und Ausführlichkeit der Rechnungsstellung. Die Erfassung von Zusatzdaten, wie zum Beispiel Kostenstellen für Ihre Firmenreisekostenabrechnung, ist gewährleistet, wenn Sie uns diese Informationen vor Rechnungslegung zukommen lassen. Selbstverständlich können auch Dritte Zahlungen übernehmen. Bitte übermitteln Sie uns dann die zur Abrechnung notwendigen Daten wie Rechnungsadresse, Name des Karteninhabers, Kreditkartennummer mit Gültigkeit sowie CVC-Code. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit für Dritte Zahlungen zu übernehmen oder getrennte Belege erstellen zu lassen. Dies erfolgt ohne Mehrkosten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ebenfalls die Zahlung per Überweisung möglich. Zu den Einzelheiten der Prüfungsmodalitäten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Die Genehmigung wird zeitnah erteilt. Wir verweisen in Zusammenhang mit den Zahlungsmodalitäten ergänzend auf die Punkte 4.2, 4.3 , 7 und 8 unserer AGB. Beachten Sie abschließend unsere Hinweise zum Datenschutz.

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2.) Wie kann ich meine Reise stornieren und was muss dabei beachtet werden?

Antwort:

Wir sind 24 h persönlich für Sie erreichbar. Aus Datenschutzgründen ist uns der Zugriff nur auf die Reservierungen gewährt, welche Sie über uns getätigt haben. Eigene online gestützte Stornierungen sind durch die Leistungsträger grundsätzlich nicht vorgesehen. Stornierungen teilen Sie vorzugsweise immer uns als Vermittler mit. Wir empfehlen Ihnen Stornierungen immer schriftlich per Fax oder Email zu tätigen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Stornierung per Telefon möglich. Über die Stornierung sollten Sie immer eine schriftliche Bestätigung dieser nachweisen können, so dass auch im Nachhinein die zweifelsfreie Anerkennung durch die Fluggesellschaft, den Reiseveranstalter, das Hotel oder die Mietwagenfirma gewährleistet wird. Stornierungen sind, sofern die Bedingungen Ihres Reisevertrages dies zulassen, vermehrt mit Kosten verbunden. Die meist nach Stornierungstermin gestaffelten Kosten werden Ihnen jedoch schon vorab bei Buchung mitgeteilt. Es ist in jedem Fall ratsam vor Abreise zu stornieren, da gebuchte Leistungen nach Reiseantrittstermin nur zu eingeschränkten Bedingungen erstattungsfähig sind. Wir empfehlen Ihnen eine Reiseversicherung am Tag Ihrer Buchung abzuschließen. Welche Voraussetzungen für das Greifen einer Versicherung erfüllt sein müssen, erfahren Sie auf unserer Website unter Reiseschutz. Prüfen Sie ebenfalls ob eventuell eine Umbuchung in Betracht kommen könnte um Kosten zu verringern. Detaillierte Informationen und Beratung erteilen wir gerne auch telefonisch. Wir verweisen in dem Zusammenhang auf die Möglichkeiten von unverbindlichen Vorabreservierungen auch als Option bezeichnet. Beachten Sie abschließend unsere AGB.

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3.) Wie kann ich meine Reise umbuchen und was muss dabei beachtet werden?

Antwort:

Wir sind 24 h persönlich für Sie erreichbar. Eigene Online gestützte Umbuchungen sind nur durch wenige Leistungsträger vorgesehen. Umbuchungswünsche teilen Sie vorzugsweise immer uns als Vermittler mit. Wir empfehlen Ihnen Umbuchen immer schriftlich per Fax oder Email zu tätigen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Umbuchung per Telefon möglich. Über die Umbuchung sollten Sie immer eine schriftliche Bestätigung dieser nachweisen können, so dass auch im Nachhinein die zweifelsfreie Anerkennung durch die Fluggesellschaft, den Reiseveranstalter, das Hotel oder die Mietwagenfirma gewährleistet wird. Umbuchungen sind, sofern die Bedingungen Ihres Reisevertrages dies zulassen, bis auf wenige Ausnahmen mit Kosten verbunden. Diese Kosten und Beschränkungen bei Umbuchungen ersehen Sie aus Ihrer Reservierungsbestätigung. Sollte Ihnen diese nicht vorliegen ist es für Sie hilfreich, wenn Sie detaillierte Informationen und Beratung telefonisch einholen, da Umbuchungen durch die Leistungsträger unterschiedlich gehandhabt werden bzw. differenzierte Bedingungen zur Anwendung kommen. Insbesondere bei Sonderangeboten werden Namens- oder Streckenänderungen und Datumsänderungen bei fehlender Verfügbarkeit durch die Leistungsanbieter nicht ermöglicht. Wir sind deshalb bemüht Sie auf Alternativen aufmerksam zu machen. Wir verweisen in dem Zusammenhang auf die Möglichkeiten von unverbindlichen Vorabreservierungen, auch als Option bezeichnet. Beachten Sie abschließend unsere AGB.

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4.) Wo erfahre ich, mit welchen Verkehrmitteln man wohin am schnellsten, preiswertesten und sichersten ans Ziel gelangt und wie ich weitere Leistungen am besten buchen kann?

Antwort:

Für einfache „Wege“ wie zum Beispiel Berlin -New York oder Hamburg – München ist die Nutzung von Online-Buchungs-Maschinen durchaus hilfreich, obwohl wir selbst hier immer wieder Lücken in der Darstellung entdecken. Sobald mehrere Verkehrsmittel oder Leistungen in Frage kommen ist es angebracht vorhandene Erfahrung in Anspruch zu nehmen. Für themenübergreifende Abfragen wurde von den Leistungsanbietern noch kein einheitlich anwendbares und transparent darstellendes Instrument bereitgestellt. Viele Leistungen können nur auszugsweise angezeigt werden, sind nicht unabhängig genug und somit oft unzureichend. Unsere Erfahrungen zeigen, dass es sinnvoll ist sich von Experten einen geeigneten Überblick vermitteln zu lassen. Wir können verschiedene Informationen schneller und kompakter zusammenfassen. Ein überschaubar gehaltenes Angebot trägt zu einer optimalen Entscheidung Ihrerseits bei. Sie vermeiden vorschnelle Buchungsentscheidungen zu vermeintlichen Sonderkonditionen und damit Folgekosten, denen im ersten Moment vielleicht zu geringe Aufmerksamkeit geschenkt wird. Zum Beispiel Anreise zum Abreise-Ort, Weiterreise zum Zielort, zu beachtende Mindestumsteigezeiten, Mobilität vor Ort, tatsächliche Zeitersparnis, vorgeschriebene Anreisetage der Anbieter von Unterkünften, die Übereinstimmung von Verfügbarkeiten zwischen Verkehrmittel und Unterkunft vor Ort, Weiterflug, Stop-Over, vergleichbare Alternativen um nur einige zu nennen. Die Liste ließe sich Anhand der Erfahrungsberichte von Kunden fortsetzen. Wir wissen dass die schnellste Verbindung nicht immer die günstigste und umgekehrt die günstigste nicht immer die zeitsparende ist. Wir können aus allen Angeboten jedoch ein Höchstmaß an Optimierung sichtbar machen. Deshalb haben wir zu bestimmten Kompetenz-Themen bewusst darauf verzichtet, Sie zur Online-Buchungs- oder Abfragemöglichkeit zu verweisen. Vielmehr empfehlen wir zu einigen Bereichen die Nutzung unserer Anfrageformulare oder des persönlichen Kontakts um Kosten zu reduzieren und Zeit zu sparen. Für uns steht Unabhängigkeit hierbei im Mittelpunkt. Wir verweisen in Zusammenhang mit dem Thema Anreise auf unsere Informationen zur Planung von mehreren, aufeinander folgenden Reisestrecken, auch Rundreise genannt.

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5.) Wieviel Gepäck darf ich für meinen Flug aufgeben ?

Antwort:

Grundsätzlich gilt die Regel, dass Sie in der Economyclass 20 kg, in der Businessclass 30 kg und in der Firstclass 40 kg pro Person aufgeben können. Dies gilt für alle mitreisenden Personen für die ein eigenes Ticket ausgestellt wurde. Zusätzlich dürfen Reisende in der Economyclass 7 kg Handgepäck mitnehmen bzw. können Reisende der Business- und Firstclass 2 Handgepäckstücke in die Kabine nehmen. Allerdings dürfen Handgepäckstücke in allen Klassen die Maße 55x40x20 cm nicht überschreiten. Auf einigen wenigen Strecken, wie zum Beispiel nach Nord-Amerika, gilt aktuell noch das so genannte Piece-Concept. Das bedeutet, dass Sie 2 Gepäckstücke a 32 kg pro Reisenden, sofern für diesen ein eigenes Flugticket ausgestellt ist, aufgeben können. Die Anzahl der Gepäckstücke darf nicht überschritten oder das Höchstgewicht auf mehrere Stücke verteilt werden. Grundsätzlich darf ein aufgegebenes Gepäckstück die Gesamtmaße(Länge x Breite x Höhe) 158 cm nicht überschreiten. Manche Fluggesellschaften erlauben zu Strecken außerhalb Nord-Amerikas in der Economyclass die Mitnahme von 30 kg. Zu den aktuellen Bestimmungen erhalten Sie immer einen Hinweis von uns, da sich diese im Zuge des Sparzwangs der Fluggesellschaften innerhalb kurzer Zeitabstände häufig ändern. Bitte überprüfen Sie bereits zu Hause wie viel Kilo Ihr Gepäck wiegt, da die Übergepäckraten pro Kilo in der Regel 1 % vom Firstclass-Flugpreis ausmachen. Also zwischen 9 und 90 EUR pro Kilo. Gerade auf Mittel- und Langstrecken kann Übergepäck enorme Mehrkosten zum bezahlten Ticketpreis ausmachen. Wir empfehlen Übergepäck anzumelden. Das befreit Sie jedoch nicht von der Zahlung für Übergepäck. Eine günstige Alternative ist es, Mehrgepäck vor Abflug als Cargo(Fracht) aufzugeben. Dies dürfte besonders für Geschäftsreisende, die Instrumente oder Ausrüstung mitführen, attraktiv sein. Um mehr Gepäck mitnehmen zu können rechnet es sich in den wenigsten Fällen ein Businessclass- oder Firstclassticket zu kaufen. Die Kontaktdaten der Fracht-Abteilungen erhalten Sie telefonisch von uns. Sollten Sie bereits im Besitz eines Tickets sein, erkennen Sie Ihre Gepäckgrenze im Ticketfeld „Allow“. 20 steht zum Beispiel für 20 kg und PC für Piece-Concept. Beachten Sie abschließend auch unsere Hinweise zum Thema Sportgepäck, Beförderung von Tieren in der Kabine oder als Fracht sowie Sondergepäck in der Kabine (Kunstgegenstände, Musikinstrumente) und Sportwaffen.

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6.) Wie kann ich ein Tier im Flugzeug befördern lassen?

Antwort:

Tiere im Flugzeug müssen grundsätzlich angemeldet werden. Das übernehmen wir für Sie und teilen Ihnen auch gleich eventuelle Kosten der Beförderung mit, da einige Fluggesellschaften hierfür Extragebühren erheben. Gegebenenfalls nennen wir Ihnen günstige Alternativen. Tiere müssen in einer dafür vorgeschriebenen Box befördert werden. Des weiteren ist ein aktuell gültiger Impfpass für das Tier mitzuführen. Es besteht die Möglichkeit dass die Mitnahme abgelehnt wird, da jede Fluggesellschaft diese begrenzt. Hierzu geben wir Ihnen rechtzeitig einen Hinweis.

Sollten Sie Tiere im Flugzeug, Sportgepäck, Sondergepäck oder Waffen nicht angemeldet haben, macht jede Fluggesellschaft regen Gebrauch davon, die Beförderung abzulehnen. auch wenn Sie im Nachhinein das Entgelt am Check in entrichten möchten.

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7.) Ich nehme Sportgepäck mit, was muss ich dabei beachten?

Antwort:

Sportgepäck ist in jedem Fall anmeldepflichtig. Zu Sportgepäck zählen unter anderem
Fahrräder, Golfausrüstung, Tauchausrüstung, Surfbretter und Ski. Teilen Sie uns die
Absicht Sportgepäck mitzunehmen am besten gleich bei Buchung mit. In dem Zusammenhang übermitteln wir Ihnen sofort die anfallenden Kosten. Diese unterscheiden sich von
Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft und können zum Beispiel bei Surfbrettern bis zu
240 EUR betragen. Natürlich nennen wir Ihnen auch Alternativen oder Möglichkeiten
der kostenlosen Beförderung von Sportgepäck innerhalb der Freigepäckgrenze.

Sollten Sie Tiere im Flugzeug, Sportgepäck, Sondergepäck oder Waffen nicht angemeldet haben, macht jede Fluggesellschaft regen Gebrauch davon, die Beförderung abzulehnen. auch wenn Sie im Nachhinein das Entgelt am Check in entrichten möchten.

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8.) Für einen wertvollen Gegenstand ziehe ich es vor diesen in der Kabine mitzuführen, was muss ich dafür tun?

Antwort:

Sollten Sie unbedingt einen Gegenstand in der Kabine mit sich nehmen wollen, der die
normalen Maße von Handgepäck weit überschreitet und nicht zu verstauen ist, erfahrungsgemäß handelt es sich in den meisten Fällen um Gemälde, Kunstgegenstände oder wertvolle Musikinstrumente, ist es sinnvoll die Kosten hierfür vorab bei uns zu erfragen. In der
Regel berechnen Fluggesellschaften hierfür einen Extra-Sitzplatz, der Ihnen dann natürlich
auch zur Verfügung steht. Sondergepäck ist als solches bei den Zoll-Behörden zu deklarieren.

Sollten Sie Tiere im Flugzeug, Sportgepäck, Sondergepäck oder Waffen nicht angemeldet haben, macht jede Fluggesellschaft regen Gebrauch davon, die Beförderung abzulehnen. auch wenn Sie im Nachhinein das Entgelt am Check in entrichten möchten.

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9.) Muss ich Sportwaffen anmelden und wenn ja wie ?

Antwort:

Sportwaffen gelten als gefährliche Güter und werden als Gepäck im Frachtraum transportiert.
Sie gelten als anmeldepflichtig. Die Übermittlung der Daten an die Fluggesellschaft erfolgt
durch uns. Der späteste Anmeldetermin sind drei Werktage vor Abflug. Bitte halten Sie
Informationen wie Gewicht, Lizenznummer, Hersteller, Modell, Typ und Abmessungen des
Beförderungsbehältnisses bereit. Die Waffe muss entladen sein und getrennt von der Munition
verpackt werden. Bei bestimmten Routen kann die Beförderung abgelehnt werden.

Sollten Sie Tiere im Flugzeug, Sportgepäck, Sondergepäck oder Waffen nicht angemeldet haben, macht jede Fluggesellschaft regen Gebrauch davon, die Beförderung abzulehnen. auch wenn Sie im Nachhinein das Entgelt am Check in entrichten möchten.

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10.) Ich plane eine Flugreise während der ich einen oder mehrere Zwischenaufenthalte, so genannte Stop-Overs oder Multistops einlegen möchte und für die einige Strecken oder Termine noch offen sind. Wie kann ich das am günstigsten bewerkstelligen?

Antwort:

Hierbei gilt es zu beachten, dass nicht jede Fluggesellschaft bei jedem Spartarif die Möglichkeit eines kostenlosen Stops erlaubt oder nur gegen Aufpreis. Die zur Verfügung stehenden OnlinePortale geben noch nicht die gesamte Bandbreite an Möglichkeiten wieder und bessere Alternativen werden mangels technischer Entwicklung vorhandener Portale oftmals nicht angezeigt. Zumindest entdecken wir hier immer wieder Lücken in der Darstellung. Grundsätzlich können wir Ihnen jedoch die Erfahrung übermitteln, dass in einigen LangstreckenTarifen Teilstrecken bereits enthalten sind. Dies ist allerdings von Ihren geplanten Routen abhängig. Es sollte wenn möglich mit dem Flugplan einer Fluggesellschaft übereinstimmen. Dann bestehen die besten Chancen Ihre ersten Euros zu sparen. Richtung Nordamerika oder Asien empfiehlt es sich in 99 % der Fälle zum Beispiel nicht einen Spartarif zum Gateway zu buchen und die Anschlussflüge extra. Hier ist es meist sinnvoll zu versuchen, Teilstrecken in das Langstreckenticket mit einzubauen und die restlichen Flüge günstig mit so genannten Airpässen zu gestallten. Reisen bei denen Sie Zwischen-Stops auf verschiedenen Kontinenten planen, sind preislich am besten mit so genannten Round the World-Tarifen buchbar. Zu allen diesen Optionen erhalten Sie jedoch kurz nach Ihrer persönlichen Anfrage, per Telefon, formloser Email oder Anfrageformular einen kompakten und für Ihre Route sinnvollsten Überblick. Für uns steht die unabhängige Darstellung hierbei immer im Mittelpunkt, deshalb sind Alternativvorschläge selbstverständlich. Flüge offen zu lassen ist meist nur bei Economy-Class-Tarifen für Jugendliche und Studenten möglich die ein Jahr gültig sind oder in höherwertigen Klassen wie Business oder First. Höherwertige Klassen haben jedoch auch einen vielfach höheren Preis. Ihre Absicht kann jedoch mit umbuchbaren Spartarifen realisiert werden, die trotz Änderungskosten weitaus günstiger sind als auf ein Business-ClassTarif oder höher zurückzugreifen. Umbuchbare Spartarife erlauben immer eine Terminänderung innerhalb der Gültigkeit des Tickets, sofern die Verfügbarkeit für die Fluggesellschaft besteht, auf die das Ticket ausgestellt wurde. Mit One-Way-Tarifen zu planen macht im Zeitalter der Billigflieger nur für Strecken innerhalb Europas preislich Sinn. Anderenfalls kann sich diese Überlegung erfahrungsgemäß zu einem teuren Spaß entwickeln, zumal viele Länder die Einreise ohne gültiges Rückreisedokument verweigern. Rückflüge kann man bestenfalls verfallen lassen, wenn die Nutzung nicht vorgesehen ist. Vorsicht jedoch bei dem Ansinnen Hinflüge verfallen zu lassen. Hier wird von der Fluggesellschaft auch automatisch der Rückflug storniert, denn wer nicht hin fliegt kann auch nicht zurück fliegen. Damit unterbindet die Fluggesellschaft die Brechung eigener ausgefeilter Tarif-Systeme. Unsere Erfahrung, Kreativität, Blick für Kombinationsmöglichkeiten und der umfassende Zugriff auf alle Fluggesellschaften hilft Ihnen aber die für Sie passende Lösung zu finden und Reisekosten merklich zu reduzieren.

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11.) Was sollte ich beachten, wenn mein minderjähriges Kind ohne elterliche Begleitung fliegt?

Antwort:

Von einem minderjährigen Kind sprechen die Fluggesellschaften nach Definition dann, wenn dieses bei Abflug das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Kinder unter 5 Jahren müssen in jedem Fall begleitet werden. Wenn es sich bei der Begleitung um Geschwister, sofern vorgesehen, handelt, müssen diese mindestens 16 Jahre alt sein. Verwandte oder andere Begleiter müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Kinder über 5 bis 11 Jahren müssen von einer Person begleitet werden, die mindestens 12 Jahre alt ist. Kinder die über 12 Jahre alt sind müssen nicht begleitet werden, können dies jedoch gegen eine kostenpflichtige Begleitung. Wir weisen darauf hin, dass es zur Altersbegrenzung vereinzelt unterschiedliche Bestimmungen der Fluggesellschaften geben kann. Allein reisende Kinder und weitere Mitreisende oder Begleiter zahlen den entsprechend Alter und Anspruch bzw. Vorgabe auf einen eigenen Sitzplatz anwendbaren Tarif. Die Tarifpolitik einiger Fluggesellschaften lassen nach deren Bestimmungen auch andere Berechnung zu Anwendung kommen, die nicht zwangsläufig auf dem günstigsten verfügbaren Ticketpreis basieren. Für extra abgestellte Begleitung der Fluggesellschaft, die nicht vom Kabinenpersonal geleistet werden soll, sind zusätzlich Kostenpauschalen, wie zum Beispiel für Anreise und Unterkunft zu kalkulieren. Minderjährige und unbegleitete Kinder müssen bereits bei Buchung angemeldet werden. Für die Anmeldung und Bearbeitung weiterer Daten berechnen Fluggesellschaften unterschiedliche Entgelte. Hierüber werden Sie vor Buchung informiert und auf die einfachste Abwicklung hingewiesen. Für einige Fluggesellschaften ist die Angabe ausführlicher Informationen in vorgegebenen Formularen erforderlich. Diese Formulare können wir für Sie anfordern. Andere Fluggesellschaften beschränken die Anmeldung auf Mindestinformationen zu der Person die das Kind am Check in übergibt und der Person die das Kind bei Einreise empfängt. Dazu gehören Verwandtheitsgrad, Wohnanschrift und Telefonnummer. Auf den Flughäfen stehen die Kinder unter Aufsicht von Bodenpersonal sowie während des Fluges unter der üblichen Aufsicht von Kabinenpersonal, sofern von Ihnen nicht anders bestellt und entrichtet. Das Kind muss im Besitz gültiger und eigener Reisedokumente sein. Auskunft darüber erteilen Ihnen die zuständigen Botschaften. Die Beförderung von allein reisenden Kindern ist begrenzt und kann bei Auslastung der dafür vorgesehenen Kontingente von der Fluggesellschaft abgelehnt werden. In dem Fall bieten wir Ihnen Alternativen an. Sollte die Reiseroute eine Zwischenübernachtung oder den Wechsel der Fluggesellschaft vorsehen so ist dies mit weiteren Kosten verbunden. Bei Beteiligung mehrer Fluggesellschaften ist die vorgeschriebene Datenübermittlung und Kontingentprüfung bei allen erforderlich. Auch bei namentlich bekannter Zusammenarbeit. Die unterschiedlichen Kosten werden von jeder Fluggesellschaft einzeln abgerechnet. Beachten Sie auch unsere Informationen für Reisende mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Abschließend weisen wir auf die Reservierung von baby- und kindgerechten Essen bzw. Sonderessen an Bord hin.

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12.) Ich bin in meiner körperlichen Bewegungsfreiheit oder Verfassung beeinträchtigt und benötige unter Umständen beim Ein- und Aussteigen sowie während des Fluges Unterstützung, wie kann das am einfachsten erfolgen?

Antwort:

Ein Mitreisender, der in seiner geistigen Verfassung oder Handlungsfähigkeit beeinträchtigt ist, kann auf Flugreisen welche Unterstützung erfahren? In beiden Fällen muss eine Information an die Fluggesellschaft erfolgen. Dies geschieht durch uns bei Buchung und garantiert eine angebrachte Unterstützung. Ihre Information an uns sollte den Umfang der Beeinträchtigung sowie den Umfang der von Ihnen erwarteten und notwendigen Unterstützung beinhalten. Führt der Reisende eigene, erforderliche medizinische Gerätschaft oder Medikamente mit sich, so ist es hilfreich für die Fluggesellschaft und für Sie, diese davon in Kenntnis zu setzen. Es wäre wünschenswert, wenn der Betreffende im Besitz von Hinweisen des betreuenden Arztes ist. Jede Fluggesellschaft hält unterschiedliche technische Bewegungshilfen zur Leihgabe bereit. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit eigenen und vertrauten Hilfen den Vorrang zu geben. Die Anmeldung der Mitnahme übernehmen wir bei der Buchung. Bezeichneten Reisenden steht die Möglichkeit offen sich begleiten zu lassen. Dies können Familienangehörige, Verwandte oder andere Personen, zum Beispiel von der Fluggesellschaft, sein oder nachweislich ausgebildete Begleit-Hunde mit aktuell gültigem Impfpass. Natürliche Begleit-Personen müssen mindestens 18 Jahre und dürfen keine Beeinträchtigungen haben. Reisende die in ihrer geistigen Handlungsfähigkeit oder Verfassung beeinträchtigt sind, müssen bei einigen Gesellschaften je nach Grad der Beeinträchtigung in Begleitung fliegen. Die Zusatzkosten können je nach Fluggesellschaft individuell ausfallen. Dies betrifft auch menschliche oder technische Unterstützung, welche von der Fluggesellschaft gestellt werden soll. Über die möglichen Aufwendungen erhalten Sie alle notwendigen Informationen. Alle Fluggäste die keine besondere Betreuung oder Begleitung angefordert und entrichtet haben, erfahren den üblichen Betreuungsbedarf des Kabinen- und Bodenpersonals. Eine Anmeldung für beide betreffende Personengruppen muss spätestens 2 Werktage vor Abflugtermin der Fluggesellschaft bekannt sein. Die Genehmigung zur Beförderung kann abgelehnt werden. Dies kann zum Beispiel auf Inlandsflüge zutreffen oder wenn eine notwendige Unterstützung nicht garantiert bzw. nicht ausreichend gewährleistet ist. Bei einigen Fluggesellschaften ist die kostenlose Beförderung von Begleitpersonen nicht vorgesehen. Sollten mehrere Fluggesellschaften an der Reise beteiligt sein, gilt die Genehmigung einer Fluggeselschaft zur Beförderung nicht zwangsläufig für alle weiteren Fluggesellschaften. Die Bestätigung muss durch alle Beteiligten erfolgen. Wir unterstützen Sie in Ihrem Belangen so günstig und unkompliziert wie möglich zu reisen. Beachten Sie abschließend unsere Informationen zu reisenden Minderjährigen ohne Begleitung.

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13.) Ich erwarte in einigen Wochen die Geburt meines Babys und möchte vor dieser mit dem Flugzeug verreisen, muss ich dabei etwas beachten?

Antwort:

Frauen deren Schwangerschaft bis zur 36. Woche unkompliziert verläuft, werden bis zu dem Zeitpunkt von der Fluggesellschaft befördert ohne besondere Bestimmungen beachten zu müssen oder Einschränkungen zu erfahren. In allen anderen Fällen bzw. spätestens ab der 37. Woche sind Sie verpflichtet die Schwangerschaft der Fluggesellschaft bekannt zu geben. Das übernehmen wir für Sie. Die Fluggesellschaft ist jedoch berechtigt Ihre Beförderung abzulehnen, wenn Sie für alle anderen Fälle und ab der 37. Woche keine positive Risiko-einschätzung bzw. Attest Ihres betreuenden Arztes vorweisen können. Auch sollten Sie Ihren Mutterpass auf der Reise mit sich führen. Die individuellen Bestimmungen zu Haftungsbeschränkungen einzelner Fluggesellschaften können wir für Sie auf Wunsch anfordern. Die meisten Fluggesellschaften raten grundsätzlich dazu, von einer Flugreise abzusehen, wenn Mehrlinge zu erwarten sind, in der Vergangenheit bereits eine Fehlgeburt vorlag oder Herz- und Kreislauferkrankungen bestehen. Ihr betreuender Arzt kann Sie hierzu umfassend beraten. Beachten Sie abschließend unsere Hinweise zu Reisen mit Babys und Kleinkindern.

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14.) Wie viel Minuten vor Abflug muss ich am Check in erscheinen und wie erfahre ich vorher, dass mein Gepäck zum Zielflughafen durchgecheckt wird?

Antwort:

Zum Check in Beginn gibt es eine internationale Regelung, an die sich halten sollten. Die besagt, dass Sie sich spätestens 90 Minuten vor Abflug am Check in einfinden sollten. Gerade für Geschäftsreisende ist diese Regelung und im Zeitalter des E-Tickets eher unattraktiv, da im innerdeutschen Flugverkehr das Boarding zeitnah zum Abflug erfolgt. Die Fluggesellschaften sind jedoch berechtigt Sie nach Check-in-Schließung von der Beförderung auszuschließen und kostenpflichtig umzubuchen. Davon und auch von früheren Schließungen, um Abfertigungskosten zu sparen, machen Fluggesellschaften regen Gebrauch. Ihre persönliche Pünktlichkeitseinschätzung hilft Ihnen nach Erfahrungsberichten von Kunden nicht weiter. Durch die neuen und zeitaufwendigen Sicherheitskontrollen bei internationalen Flügen ist es sogar empfehlenswert, weitaus früher als 90 Minuten am Check in zu erscheinen. Nach Israel beträgt die Check-in-Zeit sogar 3 Stunden. Ob und bis wo Ihr Gepäck durchgecheckt wird, ist durch den Beförderungsvertrag, dem Ticket, in der Regel festgeschrieben. Sollten Sie also mehrere Strecken in einem Beförderungsvetrag, Tarif bzw. Ticket gebucht haben, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Gepäck durchgecheckt wird und beim Umsteigen nicht aufgenommen und neu aufgegeben werden muss. Das gilt auch dann, wenn mehrere Fluggesellschaften beteiligt sind, zum Beispiel bei Flug-Allianzen. Hierzu müssen jedoch auch von diesen technische und logistische Voraussetzungen für die Abfertigung geschaffen worden sein. Bei Zweifeln, kann Ihnen diese Frage das Abfertigungspersonal konkret beantworten oder Sie fragen uns vorher. Selbst bei getrennten Beförderungsverträgen, was wir Ihnen natürlich mitteilen, wird teilweise das Durchchecken ermöglicht. Üblich ist jedoch, dass Gepäck dann nur bis zum Endziel des ersten Beförderungsvertrages durchgecheckt wird, sofern Sie zwischendurch keinen Stop einlegen der länger als 24 h dauert. Grundsätzlich sollten aber längere Umsteigezeiten eingeplant werden. Beachten Sie abschließend unsere Hinweise zu Gepäck oder Sitzplätzen.

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15.) Was ist ein CVC- Code bzw. CVV- Code?

Antwort:

Der CVC- Code, Card- Verification- Code, übersetzt Kartenverifizierungscode ist die dreistellige Zahlenfolge auf der Rückseite im Unterschriftsfeld der Kreditkarte am Ende der Kreditkartennummer. Es handelt sich dabei um einen zusätzlichen Sicherheitscode. Die Fluggesellschaften dürfen die Angabe verlangen und Buchungen bei Nichtnennung ablehnen. Dreistellig ist dieser Code zum Beispiel bei VISA, MASTER-EURO, oder Air Plus. Vierstellig ist dieser Code bei American Express und trägt den Namen CVV- Code, Card- Verification- Value, übersetzt Kartenverifizierungszahl. Beachten Sie abschließend unsere Informationen zum Datenschutz.

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16.) Was bedeutet „Punkte“ sammeln bzw. wie kann ich Rückvergütungspotenziale von Fluggesellschaften, Mietwagenfirmen oder der Bahn nutzen?

Antwort:

Bei Fluggesellschaften spricht man eher von Meilen sammeln, also abgeflogene Strecken auf einem eigenem Kundenkonto gutschreiben zu lassen und in Prämien einzulösen. Dies können zum Beispiel Freiflüge, Upgrades in die Business- oder First- Class, kostenlose Hotelaufenthalte oder andere TreueGeschenke sein. Im so genannten Miles & More – Programm von Lufthansa können Sie zum Beispiel schon ab 15.000 abgeflogenen Meilen einen innereuropäischen Freiflug einlösen. Über weitere Möglichkeiten und die sinnvollste Ausnutzung geben wir Ihnen gerne hilfreiche Anregungen. Ein weiteres Mittel ist der Einsatz einer Kreditkarte für die Abrechnung von Firmenreisen oder sonstiger betrieblicher Ausgaben. Hier bieten Kreditkarteninstitute an, sich pro Euro Umsatz eine Meile gutschreiben zu lassen, egal für welche Zwecke Sie die Karte einsetzen. Wir betreuen Kunden, die so 200.000 und mehr Meilen im Jahr sammeln, ohne einmal unterwegs gewesen zu sein. Sie müssen also nicht unbedingt reisen oder wenn, dann nicht immer mit den gleichen Leistungsträgern. Dadurch behalten Sie auch eine gewisse Unabhängigkeit bei der Auswahl Ihrer Fluggesellschaft oder Mietwagenfirma. Über den Kontostand und Variationen der Einlösung werden Sie in regelmäßigen Abständen durch die betreffende Fluggesellschaft informiert. Sie müssen sich also um nichts kümmern oder etwas selbst verwalten. Bei der Mietwagenfirma Sixt bekommen Sie pro Anmietung 3000 Meilen gutgeschrieben, um nur ein Beispiel zu nennen. Auch hier haben Sie keinen weiteren Verwaltungsaufwand, sobald uns die Kundennummer des Vielfliegerprogramms bekannt ist. Sie wird automatisch in die Buchung übertragen, so auch bei Ihren Flügen. Einen konkreten Einblick in den Stand des Kontos haben nur Sie als Inhaber durch Ihre Pin-Nummer. Selbst die Bahn belohnt Sie nicht nur mit eigenen Rabatt-Programmen oder den bekannten Bahn-Card-Ermässigungen. Es bestehen mittlerweile Kooperationsprogramme in Zusammenhang mit der Nutzung von Kreditkarten und Sie können mit Ihrer Bahncard Punkte zum Einlösen von Freifahrt-Tickets sammeln. Abschließend verweisen wir auf unsere Informationen zu Bonusprogrammen.

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17.) Was bedeutet eine unverbindliche Vorabreservierung oder Option, welchen Sinn machen diese und wie sind die Voraussetzungen?

Antwort:

Unter unverbindlicher Vorabreservierung oder Option versteht man das Halten von bestimmten Reisekapazitäten, Flüge; Hotel und Ähnliches, für einen kurzen Zeitraum, in der Regel bis 72 h. Wie lange Kapazitäten kostenlos reserviert werden, teilen wir Ihnen in unserem Angebot mit. Der Sinn besteht darin, Ihnen bei knapper Verfügbarkeit die Möglichkeit zu eröffnen, einer eventuellen Buchung mehr Planungs- und Entscheidungsfreiheit zu geben und dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch Zugriff auf einen bestimmten Preis oder Tarif haben. Denn hinter jedem Platz steht immer ein begrenztes Kontingent, welches innerhalb kurzer Zeit, manchmal Stunden, ebenfalls von anderen Käufern erworben werden kann. Dies ist insbesondere bei Ferien- oder Messeterminen entscheidend. In diesem Zusammenhang ist die Kostenersparnis nicht unerheblich, denn nichts ist unerfreulicher als zu einem späteren Buchungszeitpunkt Mehraufwendungen für einen höheren Tarif oder Kompromisse in Kauf nehmen zu müssen, wenn bei einem früheren Zeitpunkt der Zugriff auf die Wunsch-Reiseleistung bestanden hätte. Solcherlei Negativ- Erfahrungen, die gerade Online-Nutzer berichten, möchten wir unseren Kunden jedoch nicht zumuten müssen. Trotzdem dieser Service von uns kostenlos angeboten wird, benötigen wir ein Mindestmaß an verbindlichen Informationen, die Voraussetzung für die Generierung einer Option sind. Diese Mindestangaben werden von den Leistungsträgern vorgeschrieben. Dazu zählen unter anderem die Namen aller eventuell in Frage kommenden Teilnehmer und nach Möglichkeit die Geburts- daten mitreisender Kinder oder Jugendlicher. Auch bei Nennung von Teilnehmern die noch nicht hundertprozentig feststehen, liegt der Vorteil darin, diese wieder kostenlos vor Ablauf der Option stornieren zu können und jedem die gleiche Chance zu geben. Ein Nachteil ist aber, dass selbst bei Optionen keine Namensänderungen erlaubt sind um Missbrauch zu unterbinden. Vereinfachen Sie sich also selbst den eh unkomplizierten Ablauf mit einer lückenlosen Vorbereitung. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die von Ihnen in Betracht gezogene Reise als verfügbar gilt und Vorausbuchungsfristen und andere Reservierungsbestimmungen beachtet wurden. Das prüfen wir vorab gemeinsam mit Ihnen, denn für unverbindliche Vorabreservierungen sind keine eigenen Online-Optionen seitens der Leistungsträger vorgesehen. Kapazitäten können Sie natürlich auch selbst prüfen und Ihren Wunsch in einer Email oder telefonisch an uns übermitteln. Wir weisen Sie abschließend noch mal auf unsere Informationen zum Kompetenz-Thema Flug- Optionen hin.

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18.)Wie und wann bekomme ich meine Reiseunterlagen?

Antwort:

Einen Großteil der Beförderungsdokumente stellen wir, sofern von der Fluggesellschaft ermöglicht, als E-Ticket und selbst aus. Hierzu erhalten Sie in der Buchungsbestätigung einen Hinweis. In allen anderen Fällen erhalten Sie wie gewohnt ein Papierticket. E-Tickets bzw. deren Daten übermitteln wir per Email, sofern eine Emailadresse vorliegt. Sollten Sie mehrere Leistungen, Flug, Transfer, Hotel oder Anderes, in einem Paket beim Pauschareiseveranstalter gebucht haben, werden Ihnen die Unterlagen erfahrungsgemäß von diesem selbst zugestellt. Über Ausnahmen bekommen Sie vorab die notwendigen Informationen. Für Mietwagen-, Schiff-, Hotel- und Versicherungsvoucher , die erkennbar als einzelne Produkte reserviert sind, verwenden wir in der Regel ebenfalls den Emailversand. Fahrscheine der Deutschen Bahn, können, wenn vorgesehen, als Bahntix verschickt werden, anderenfalls als Papierticket. Zu jeder Buchung gelangen Sie durch uns in Kenntnis, welche Versandart zur Auswahl steht. Die meisten Versandarten sind von den Leistungsträgern vorbestimmt. Von daher haben wir darauf keinen Einfluss. Diese Vorgaben garantieren jedoch auch deren Anerkennung in jeglicher Form. Bei kurzfristigen Reservierungen, für die kein Unterlagenversand per Email vorgesehen ist, erfolgt eine Hinterlegung am Flughafen. Die Übermittlung von Reisedokumenten geschieht grundsätzlich erst nach Zahlungseingang. Beachten Sie in dem Zusammenhang unsere AGB. Abschließend weisen wir auf unsere Informationen zu Bahntix, E-Ticket und Abrechnungsmöglichkeiten hin.

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19.)Wie geht man die Planung einer größeren Reisegruppe von Jugendlichen an?

Antwort:

Unsere Erfahrungen zeigen, dass die finanziellen Mittel Jugendlicher natürlich begrenzt sind, was aber die Möglichkeiten der Gestaltung einer solchen Reise nicht zwangsläufig mindert. Strecken innerhalb Deutschlands sind oft sehr preiswert mit der Bahn oder Linienbusverkehr zu bewältigen und im Zeitalter günstiger Flugverbindungen innerhalb Europas sind auch Reisen über die Grenzen hinaus realisierbar. Zum anderen bietet jede größere Stadt gut ausgestattete Jugend-Hostels und attraktive Hotels in der unteren Preisklasse an, ohne dass Sie deswegen gleich Einschränkungen in Kauf nehmen müssen. Grundsätzlich sollte Gewissheit darüber vorhanden sein, welche Aufwendungsmöglichkeiten Ihnen real pro Reisenden zur Verfügung stehen werden. Eine realistische Einschätzung Ihrer Mittel kann unsere Angebote für Sie qualitativ erweitern und Ihnen die Auswahl wesentlich vereinfachen. Wir arbeiten ausschließlich mit Partnern zusammen, die sich dem Thema Jugendreisen verstärkt und seit langem gewidmet haben. Das beinhaltet auch die Kooperation mit Fluggesellschaften und ausländischen Agenturen. Wir sehen es trotzdem als selbstverständlich und legitim an, wenn Sie im Rahmen Ihrer Planung recherchieren und eigene Vorstellungen entwickeln. Im Hinblick auf Flugpreise ist es für Ihre Einschätzung daher wichtig zu wissen, dass Fluggeselschaften bei Gruppenangeboten (ab 10 Personen) nicht zwangsläufig deren günstigsten Tarif zur Anwendung bringen, sondern erfahrungsgemäß aus Kapazitätsgründen etwas höher kalkulieren. Deshalb ist es entscheidend, dass wir Vorteile einer engeren Zusammenarbeit nutzen können um mehr für Sie herauszuholen. Kreativität und der Blick für Kombinationsmöglichkeiten geben uns außerdem mehr Spielraum Reisekosten weiter zu reduzieren.

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20.) Ich suche nach einem bestimmten Hotel und bin unsicher darüber wie ich an die beste Rate komme, wie können Sie mir am einfachsten weiterhelfen?

Antwort:

Unsere Erfahrungen und die unserer Kunden ist, dass viele Online-Portale den vermeintlich besten Preis garantieren. Für die eigens ausgehandelte Rate mag dies zutreffend sein, doch erst ein wertefreier Vergleich zeigt andere Ergebnisse. Vor allem solche, die Sie überprüfen können. Transparenz sowie Klarheit schafft demnach nur eine übergreifende und unabhängige Recherche. Da hierzu bisher kein einheitlich abbildendes Portal besteht, übernehmen wir Daten aus mehreren Quellen. Ihre wesentlichen Vorteile liegen in der Zeit- und Kostenersparnis. Hinzu kommt unsere einfache Buchungsabwicklung. Selbst zusätzliche Hotel-Empfehlungen stellen für uns eine Selbstverständlichkeit dar, sollten ausschließlich Zimmertypen im oberen Preissegment zur Verfügung stehen. Diesen schnellen und unkomplizierten Service können Sie täglich 24 h in Anspruch nehmen. Senden Sie uns eine formlose Email oder nutzen Sie die telefonische Kontaktaufnahme.

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