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Reisenrücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung kommt dann in Betracht, wenn Sie sich vor den finanziellen Folgen einer Stornierung absichern möchten. Gründe hierfür können sein, dass sich Ihr gesundheitlicher Zustand so stark verändert hat, welcher einen Urlaub aus ärztlicher Sicht unmöglich macht. Sie gehören unerwartet zu den Hinterbliebenen naher Familienangehöriger. Eigene Kinder sind noch nicht volljährig und benötigen kurzfristig über den Reisetermin hinaus elterliche Pflege. Ihr Arbeitsverhältnis wurde aus betrieblichen Erfordernissen beendet und die weitere Situation ist unüberschaubar. Oder Sie konnten Ihre beruflichen Perspektiven verbessern und eine neue Tätigkeit vor Reiseantritt aufnehmen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Schutzes ist, dass Sie sich am Tag der Buchung für eine Absicherung entscheiden bzw. innerhalb von zwei Wochen nach Bestätigung, sofern der Urlaubsbeginn vier Wochen im Voraus liegt. Ein späterer Abschluss ist in der Regel nicht vorgesehen, kann im Einzelfall jedoch nachträglich erfolgen. Die Berechnung der Police richtet sich nach dem Reisebetrag.