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Sicherungsschein
Veranstalter von Pauschalreisen sind verpflichtet Ihnen bei Vertragsabschluss einen Sicherungsschein auszuhändigen. Dieser schützt Sie zum einen vor eventuellen Mehraufwendungen bei Insolvenz des selbigen und soll Ihnen die unbeschwerte Fortsetzung Ihrer Reise garantieren. Um eine so genannte Pauschalreise handelt es sich nach Definition dann, wenn Sie in einem Vertrag mehr als eine Leistung zu einem Gesamtpreis von einem Veranstalter erworben haben. Wir arbeiten ausschließlich mit anerkannten Partnern zusammen. Diese haben den Schutz erweitert, und zwar für den Fall, dass Sie bei diesem ausschließlich eine Unterkunft reserviert haben. Ausgenommen sind Direktbuchungen beim Eigentümer der Unterkunft. Für die alleinige Buchung eines Fluges erhalten Sie in der Regel keinen Sicherungsschein vom Leistungsträger, da hierzu internationale Regelungen bzw. Hilfeabkommen bestehen. Mietwagenanbieter unterliegen keiner gesetzlichen Absicherungsverpflichtung.